Downloads Versicherung
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Beide Kirchenkreis
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Auf dieser Seite der Landeskirche, finden Sie Informationen zum gesetzlichen UnfallversicherungsschutzLink: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Arbeitsunfälle werden ausschließlich durch die Personalabteilung bearbeitet!
Neben der telefonischen Erreichbarkeit zu den Öffnungszeiten, können Sie Ihre Anfrage gern auch an die E-Mail-Adresse personal.burgdorferland@evlka.de stellen. Die Mitarbeitenden werden sich anschließend schnellstmöglich bei Ihnen zu Ihrer Anfrage melden.
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Formular zur Meldung eines HaftpflichtschadensHaftpflichtversicherungsschutz haben alle Personen, die für die Landeskirche und ihre Körperschaften beruflich, ehrenamtlich oder als Honorarkräfte tätig sind oder Personen, die an landeskirchlichen Veranstaltungen teilnehmen.
Nicht mitversichert sind Eigenschäden und der Verlust/die Wegnahme von Geld und Wertgegenständen.
Bitte möglichst genau ausfüllen und inkl. Fotos an: versicherung.burgdorferland@evlka.de senden.
226,8 KiB
Formular zur Schadenmeldung GebäudeDieses Formular ist bei Schäden an Gebäuden durch:
- Sturm
- Einbruch/ Diebstahl
- Feuer
- Vandalismus
- Leitungswasser
- Nässeschäden
Bitte möglichst genau ausfüllen und inkl. Fotos an: versicherung.burgdorferland@evlka.de senden.
1,0 MiB
Formular zur Meldung KFZ- Unfall auf dem DienstwegBitte möglichst genau ausfüllen und inkl. Fotos an: versicherung.burgdorferland@evlka.de senden.
675,1 KiB
Formular zur Meldung GlasschadenBitte möglichst genau ausfüllen und inkl. Fotos an: versicherung.burgdorferland@evlka.de senden.
79,1 KiB
Formular zur Meldung eines ElektronikschadensBitte möglichst genau ausfüllen und inkl. Fotos an: versicherung.burgdorferland@evlka.de senden.
145,0 KiB
Merkblatt zum VersicherungsschutzÜbersicht der Sammelverträge
Herausgeber:
Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
(Stand: März 2014)
15,5 MiB
Heft zur SchadenverhütungHandreichung der Versicherung. Versicherungsschutz in der Kirche übersichtlich und kurz erklärt.
LESENSWERT!
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Verkehrssicherungspflichten - Rundmitteilung G4/2010Arbeitshilfe zur Prüfung von Arbeitsmitteln, Anlagen, Einrichtungen sowie zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten
- Baumprüfung
- Blitzschutz
- Legionellen Schutz
60,0 KiB
Übersicht zur Schadenverhütung-ZuständigkeitWie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz?
Senden Sie Ihre Fragen an: versicherung.burgdorferland@evlka.de senden.
Schadenverhütung hat oberste Priorität!
Hinweis: Die Informationen sind nicht vollständig und dienen lediglich der Orientierung. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Es gelten die vertraglichen Versicherungsbestimmungen.
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Information zur LeitungswasserschädenSchaden durch Wasser? Was ist zu tun?
- mind. 2-3 Fotos des Schadenereignisses und notwendige Sofortmaßnahmen (z. B. Klempner!) einleiten.
- Schadenmeldung Gebäude (s.o.) möglichst genau ausfüllen und inkl. Fotos an: versicherung.burgdorferland@evlka.de
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Checkliste KFZ-UnfallBei einem Unfall auf dem Dienstweg hilft diese Liste!
- Absichern!
- Erste Hilfe leisten!
- Polizei rufen!
Fotos und ausgefüllte Schadenmeldung an versicherung.burgdorferland@evlka.de senden.
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Einbruch-Was ist zu tun?- Polizei rufen!
- Fotos zur Dokumentation zusätzlich machen.
- Stehlgutliste und Tagebuchnummer der Polizei aufnehmen.
- Füllen Sie die Schadenmeldung für Gebäude/Sachschäden möglichst vollständig aus.
- Notwendige Sofortmaßnahmen ergreifen.
- Mail mit Schadenmeldung und Fotos an die Mail-Adresse: versicherung.burgdorferland@evlka.de
- Ursachen-Recherche: Was können wir in Zukunft besser machen um Einbrüche zu verhindern?
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Rahmenverträge und ZusatzverträgeRahmenversicherungsverträge bestehen für:
- Waldbrandversicherungen
- Elektronikversicherungen
- Musikinstrumentenversicherungen
- Kraftfahrtversicherungen
- Glasbruchversicherungen
- Ausstellungsversicherungen
- Photovoltaik
Wir unterstützen beim Abschluss von Zusatzversicherungen.
Fragen an: versicherung.burgdorferland@evlka.de
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Vereinbarung zu FahrgemeinschaftenDiese Vereinbarung dient dazu, die Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen für Fahrgemeinschaften im Rahmen kirchlicher Veranstaltungen festzulegen, wenn Eltern oder andere Personen ihre privaten Fahrzeuge zur Verfügung stellen und andere Kinder oder Jugendliche mitnehmen.
Fahrgemeinschaft-Bildrechte: A. Boot